Die angegebene Kinderzahl zu Beginn des Schuljahres ist durch einen geeigneten Nachweis
zu belegen. Der Nachweis muss den Erhebungszeitraum abbilden.
Folgende Nachweise werden akzeptiert:
- Generell eine Unterlage, aus der die registrierte Kinderzahl in der Bildungseinrichtung hervorgeht, wie z. B. ein Ausdruck oder Screenshot aus einem EDV-Programm oder einer
Website - Bei Kindertageseinrichtungen ein Auszug aus „Kita.web“ zu Beginn des jeweiligen
Schuljahres - Eine Unterlage, aus der zwar nicht hervorgeht, dass die Kinderzahl zu Beginn des
Schuljahres ist, aber zusätzlich durch den Träger der Kindertageseinrichtung mit Unterschrift
bestätigt wird, dass die Kinderzahl zu Beginn des Schuljahres erhoben wurde. - Eine Erklärung des Einrichtungsträgers, die ausweist, welche Kinderzahl zu Beginn des
Schuljahres gültig ist.
Quelle – Stand: 30.09.2023